Dieselaffäre: Gericht in Frankreich eröffnet neue rechtliche Schritte

Paris. Der Besitzer eines von der »Dieselaffäre« betroffenen Wagens in Frankreich kann den Kauf fünf Jahre nach Information über den Mangel anfechten – nicht nur fünf Jahre nach dem Erwerb des Wagens. Das hat der höchste französische Gerichtshof am Mittwoch entschieden und damit Besitzern betroffener Autos den Weg für neue rechtliche Schritte eröffnet. Das Kassationsgericht gab damit einem Käufer recht, der mehr als fünf Jahre nach dem Kauf seines Volkswagens über die eingebaute Manipulationssoftware informiert worden war.
Die Dieselaffäre war 2015 Jahren ins Rollen gekommen. Der deutsche Autobauer Volkswagen räumte damals nach US-Ermittlungen ein, in Millionen von Fahrzeugen eine Software eingebaut zu haben, die den Ausstoß von Stickoxid nur auf dem Prüfstand senkt, nicht aber im Straßenverkehr.
»Wenn ein Fahrzeug mit einer Software ausgestattet ist, die dazu dient, die europäischen Abgasvorschriften zu umgehen, kann der Kaufvertrag wegen schwerwiegender Verletzung der Verpflichtung des Verkäufers zur Lieferung einer vertragsgemäßen Ware für nichtig erklärt werden«, begründete das Kassationsgericht seine Entscheidung.
Der Käufer habe ab dem Zeitpunkt, wo er vom »Mangel des Fahrzeugs Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen«, fünf Jahre Zeit, rechtliche Schritte einzuleiten, erklärte das Gericht weiter. Volkswagen hatte geltend gemacht, dass die Verjährungsfrist ab dem Kaufdatum zu laufen beginne. (AFP/jW)
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