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Aus: Ausgabe vom 07.07.2025, Seite 9 / Kapital & Arbeit
Markenstreit um Birkenstock

Birkenstock durchforstet indische Fabriken

Deutscher Latschenhersteller geht laut Berichten gegen mutmaßliche Fälscher vor
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Hippes Accessoire für Pseudohippies: Laden mit Birkenstock-Latschen

Wenn jemand versucht, die Form seiner Hippielatschen zu imitieren, versteht Birkenstock keinen Spaß. Der deutsche Hersteller geht Insiderangaben zufolge in Indien juristisch gegen mutmaßliche Fälscher seiner Sandalen und Gesundheitsschuhe vor, die mittlerweile als modisch angesagt gelten. In den vergangenen Wochen inspizierten vom Gericht bestellte Anwälte kleinere Fabriken, um Ware zu beschlagnahmen, sagten drei mit der Angelegenheit vertraute Personen der Nachrichtenagentur Reuters.

Bereits im Mai hatte Birkenstock gegen vier Händler, vier Fabriken und zwei Unbekannte wegen der Verletzung von Markenrechten geklagt. Einer internen Untersuchung zufolge würden die Latschen in ländlichen Gebieten um den Touristenort Agra hergestellt und sowohl lokal verkauft als auch exportiert. Das Traditionsunternehmen aus Linz am Rhein und die beauftragte Anwaltskanzlei lehnten eine Stellungnahme unter Verweis auf das laufende Verfahren ab.

Ein Richter in Delhi hatte am 26. Mai eine vertrauliche Anordnung erlassen, die erst vergangene Woche auf der Website des Gerichts veröffentlicht wurde. Darin beauftragte er zehn lokale Anwälte, die verdächtigen Fabriken zu besuchen und gefälschte Produkte zu beschlagnahmen, zu verpacken und zu versiegeln. Es bestehe eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass die Öffentlichkeit getäuscht werde. »Die Unterschiede, falls überhaupt vorhanden, sind für das bloße Auge kaum erkennbar«, erklärte der Richter. Die Inspektionen seien inzwischen abgeschlossen. Die nächste Anhörung in dem Fall ist für den 6. Oktober angesetzt.

Der Fall steht im Kontext weiterer Auseinandersetzungen von Schuhherstellern auf dem Subkontinent. So erhielt die Firma Crocs kürzlich die gerichtliche Erlaubnis, einen neun Jahre alten Fall von Produktpiraterie weiterzuverfolgen. In Deutschland hatte Birkenstock vor dem Bundesgerichtshof im Februar jedoch eine Schlappe einstecken müssen: Die Sandalen gelten seither nicht als Kunst und sind daher nicht urheberrechtlich geschützt. Damit wiesen die Karlsruher Richter eine Klage gegen Nachahmer ab – die Konkurrenzprodukte müssen nicht vom Markt genommen werden. (Reuters/jW)

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