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Einzelvermietung: Vermieter muss für Strom zahlen

Karlsruhe. Wenn eine Wohnung nur einen Strom- und Gaszähler hat, die Zimmer darin aber einzeln vermietet werden, richtet sich das Leistungsangebot eines Energieversorgers an den Vermieter und nicht wie sonst üblich an den Mieter. Das hat der Bundesgerichtshof am Mittwoch entschieden. Im konkreten Fall ging es um einen Rechtsstreit zwischen einer Vermieterin und einem Energieversorger, der Geld für die Belieferung ihrer Wohnung verlangte. Vor Gericht stritten die Parteien darüber, ob der durch die Entnahme zustande gekommene Versorgungsvertrag mit der Eigentümerin oder mit den Mietern – so die Auffassung der Eigentümerin – besteht. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 24.04.2025, Seite 2, Inland

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