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Oberstes Gericht in Spanien lehnt Berufung von Puigdemont ab

Foto: Joan Mateu/AP/dpa

Madrid. Der ehemalige katalanische Regionalpräsident Carles Puigdemont kann in Bezug auf den Vorwurf der Veruntreuung öffentlicher Gelder weiterhin nicht von der Amnestieregelung für katalanische Unabhängigkeitsaktivisten profitieren. Das entschied das Oberste Gericht Spaniens am Donnerstag in einem Berufungsverfahren. Puigdemont habe das »illegale politische Projekt« der Unabhängigkeit Kataloniens durch die Veruntreuung öffentlicher Gelder finanziert, »ohne dass diese Initiative irgendeinem öffentlichen Interesse entsprochen hätte«, erklärten die Richter.

Dies gelte auch für den Unabhängigkeitsanführer Toni Comín, der wie Puigdemont Berufung gegen seinen Ausschluss von der Amnestie eingelegt hatte. Den in Belgien im Exil lebenden Unabhängigkeitsanführern bleibt damit nun nur doch das spanische Verfassungsgericht, um die Amnestieregelung möglicherweise doch noch in Anspruch nehmen zu können. Dort könnten sie gegen die Entscheidung des Obersten Gerichts vorgehen. Dass das Gericht seine Berufung abgewiesen habe, sei »keine Überraschung«, schrieb Puigdemont im Onlinedienst X. Er warf den Richtern vor, das Amnestiegesetz abzulehnen. Die Regelung von 2024 war ein Zugeständnis des sozialistischen Ministerpräsidenten Pedro Sánchez an die Unabhängigkeitsbefürworter, auf deren Unterstützung der Sozialdemokrat angewiesen war, um eine Regierungsmehrheit bilden zu können. Anhänger der konservativen Opposition hatten monatelang gegen die Regelung protestiert. (AFP/jW)

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Erschienen am 11.04.2025, Ausland

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