-
11.04.20251 Leserbrief
- → Ausland
Estland stimmt für Kirchengesetz
Tallinn. Das Parlament in Tallinn hat am Mittwoch im Parlament für Änderungen am Kirchen- und Gemeindegesetz gestimmt, durch die die orthodoxe Kirche gezwungen wird, alle Verbindungen zum Moskauer Patriarchat abzubrechen. Die Regelung muss nun noch von Staatspräsident Alar Karis formal gebilligt werden. Sie sieht vor, dass Glaubensgemeinschaften, Gemeinden und Klöster nicht aus dem Ausland geleitet werden oder mit Einflusszentren oder spirituellen Führern in einem anderen Staat verbunden sein dürfen, wenn von diesen »eine Bedrohung für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit« ausgingen. In Estland lebt eine große russische Minderheit, mehr als 100.000 Gläubige gehören der orthodoxen Kirche des Moskauer Patriarchats an, die zuletzt bereits ihren Namen änderte. Nach Angaben des Innenministeriums führten die Änderungen angeblich nicht automatisch zur Schließung von Kirchen oder etwa einem Verbot der russisch-orthodoxen Tradition in Estland. Innenminister Igor Taro betonte, man respektiere die Religionsfreiheit weiterhin. (dpa/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
-
Fred Buttkewitz aus Ulan - Ude 11. Apr. 2025 um 07:12 Uhr»Sie sieht vor, dass Glaubensgemeinschaften, Gemeinden und Klöster nicht aus dem Ausland geleitet werden oder mit Einflusszentren oder spirituellen Führern in einem anderen Staat verbunden sein dürfen, wenn von diesen «eine Bedrohung für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit» ausgingen.« Da der Patriarch in Moskau keinerlei feindselige Reden oder Aufrufe gegenüber Estland hielt und die öffentliche Ordnung dort nicht bedroht, müssten sich die russisch-orthodoxen Christen ebenso wenig von ihrem Oberhaupt in Moskau lossagen, wie sich ja auch die Katholiken nicht vom Papst in Rom loszusagen brauchen, wenn, ja wenn es sich nicht um das Markenzeichen der EU handeln würde: Doppelzüngigkeit und zweierlei Maß. Mir fällt jetzt auf die Schnelle auch kein Moskauer Patriarch ein, der die öffentliche Ordnung eines Landes destabilisiert hätte. Dagegen kommt mir sofort ein polnischer Papst in den Sinn, der ganz entschieden dabei half, die öffentliche Ordnung in einigen sozialistischen Ländern zu untergraben.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!