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Gründe für Urteil zu Südwest-AfD

Stuttgart. Elf Tage nach dem Scheitern der AfD-Klage gegen die Beobachtung durch den baden-württembergischen Verfassungsschutz hat das Stuttgarter Verwaltungsgericht am Montag die Gründe für seine Entscheidung veröffentlicht. Demnach gebe es Anhaltspunkte für einen »verfassungswidrigen Volksbegriff« beim AfD-Landesverband. Die Anknüpfung an Merkmale wie Herkunft oder Ethnie verstoße gegen die Diskriminierungsverbote des Grundgesetzes. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 01.04.2025, Seite 4, Inland

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