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Gründe für Urteil zu Südwest-AfD
Stuttgart. Elf Tage nach dem Scheitern der AfD-Klage gegen die Beobachtung durch den baden-württembergischen Verfassungsschutz hat das Stuttgarter Verwaltungsgericht am Montag die Gründe für seine Entscheidung veröffentlicht. Demnach gebe es Anhaltspunkte für einen »verfassungswidrigen Volksbegriff« beim AfD-Landesverband. Die Anknüpfung an Merkmale wie Herkunft oder Ethnie verstoße gegen die Diskriminierungsverbote des Grundgesetzes. (AFP/jW)
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