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31.03.2025
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Gerichte heben weniger Asylbescheide auf
Berlin. Deutsche Verwaltungsgerichte haben 2024 weniger Klagen gegen Asylbescheide stattgegeben als in den Jahren zuvor. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor. Danach klagten im vergangenen Jahr lediglich 18 Prozent der Schutzsuchenden erfolgreich gegen eine Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Im Jahr zuvor hatten die Gerichte noch 24,4 Prozent der BAMF-Entscheidungen kassiert. An einzelnen BAMF-Standorten gibt es Auffälligkeiten. Während beispielsweise 98,6 Prozent Menschen aus Somalia, über deren Asylanträge in München entschieden wurde, eine Form von Schutz erhielten, lag die Gesamtschutzquote für Antragsteller aus Somalia im brandenburgischen Eisenhüttenstadt lediglich bei 50 Prozent. 2024 ging die Zahl der Erstanträge im Vergleich zum Vorjahr um 30,2 Prozent zurück. (dpa/jW)
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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