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Grundgesetzänderung tritt in Kraft

Berlin. Das Gesetz über die Grundgesetzänderung für die Lockerung der »Schuldenbremse« für Rüstungsausgaben und für das 500-Milliarden-Euro-»Sondervermögen für Investitionen« ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Es tritt damit an diesem Dienstag in Kraft. Mit dem Gesetz werden die Artikel 109, 115 und 143 des Grundgesetzes geändert. Die Grundgesetzänderung, die ungedeckelte Rüstungsausgaben ermöglicht, war zuvor von Bundestag und Bundesrat mit der nötigen Zweidrittelmehrheit beschlossen worden. Damit wird die im Grundgesetz verankerte »Schuldenbremse« für Ausgaben in Rüstung, Zivilschutz, Geheimdienste und Cybersicherheit gelockert. Für diese Ausgaben, die ein Prozent des Bruttoinlandsprodukts überschreiten, dürfen künftig Kredite aufgenommen werden. Am Sonnabend hatte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz ausgefertigt. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 25.03.2025, Seite 1, Inland

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