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Rumänien weist russische Diplomaten aus

Foto: Vladislav Culiomza/Reuters
Die rumänische Außenministerin Luminita Odobescu (20.11.2024)

Bukarest. Rumänien hat zwei russische Diplomaten ausgewiesen. Das Außenministerium in Bukarest teilte am Mittwoch mit, der russische Militärattaché und dessen Stellvertreter hätten die Wiener Konvention von 1961 zu diplomatischen Beziehungen verletzt. Zuletzt hatte Rumänien im Juli 2023 insgesamt 40 russische Diplomaten zu unerwünschten Personen erklärt. Unbestätigten rumänischen Medienberichten zufolge soll der Name des nun ausgewiesenen russischen Militärattachés im laufenden Strafverfolgungsverfahren gegen den in westlichen Medien als kremlfreundlich dargestellten Ex-Präsidentschaftskandidaten Calin Georgescu aufgetaucht sein. Ein Helfer Georgescus habe mit diesem Diplomaten telefoniert, berichtete die Internetzeitung G4media.ro unter Berufung auf nicht näher benannte Quellen aus der Staatsanwaltschaft.

Russland hat die Ausweisung als unbegründet verurteilt. Moskau behalte sich eine entsprechende Reaktion vor, teilte die russische Botschaft in Bukarest mit. Gewöhnlich beantwortet die Russische Föderation die Ausweisung eigener Diplomaten mit der Abschiebung einer ebenso großen Anzahl von Botschaftsangehörigen des anderen Landes.

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Die Staatanwaltschaft ermittelt gegen Georgescu wegen des Verdachts auf »Anstiftung zu Aktionen gegen die verfassungsmäßige Ordnung« und Gründung einer faschistischen Organisation. Zudem wurden 16 Mitglieder einer illegalen schwerbewaffneten Gruppe verhaftet, die zum Umfeld einer Sicherheitsfirma gehört, die auch Georgescu beschützt hatte.

Dieser hatte die erste Runde der Präsidentenwahl in Rumänien am 24. November überraschend für sich entschieden. Kurz vor der Stichwahl annullierte das Verfassungsgericht die erste Runde wegen Unregelmäßigkeiten bei der Wahlkampffinanzierung und dem undurchsichtigen Einsatz digitaler Technologien und künstlicher Intelligenz zur Manipulation des Wahlverfahrens. Die Wahl wird am 4. Mai wiederholt. Ob Georgescu wieder kandidieren darf, entscheidet das Verfassungsgericht. (dpa/jW)

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Erschienen am 06.03.2025, Ausland

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