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Kein Schadenersatz von Biontech

Frankfurt am Main. Das Pharmaunternehmen Biontech muss im Falle behaupteter Schäden nach einer Impfung gegen das Coronavirus keinen Schadenersatz zahlen. Für die Beurteilung einer Nutzen-Risiko-Abwägung kommt es auf gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse an, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Donnerstag mitteilte. Diese muss die Klägerin gegebenenfalls beweisen (Az.: 23 U 13/24). Geklagt hatte eine Frau, die nach eigenen Angaben seit ihren Impfungen an einer Herzmuskelschwäche und starken Konzentrationsstörungen.(AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 28.02.2025, Seite 9, Kapital & Arbeit

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