-
18.02.2025
- → Inland
Tchibo: Berufung bei Kaffeestreit
Düsseldorf. Nach der Niederlage im Kaffeepreisstreit will der Tchibo-Konzern gegen ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf in Berufung gehen, wie dpa am Montag meldete. Das Gericht hatte im Januar eine Unterlassungsklage des Kaffeehändlers gegen den Discounter Aldi Süd abgewiesen. Tchibo hatte Aldi Süd mit Verweis auf das Kartell- und Wettbewerbsrecht vorgeworfen, seit Ende 2023 Kaffee seiner Eigenmarke unter den Herstellungskosten anzubieten. Das wollte Tchibo verbieten lassen. Laut einer Gerichtssprecherin war die Klage nicht begründet und das Vorgehen von Aldi Süd kaufmännisch vertretbar. (dpa/jW).
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!