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ARD-»Wahlarena«: BSW scheitert in Karlsruhe

Karlsruhe. Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) ist am Bundesverfassungsgericht mit dem Versuch gescheitert, an der ARD-»Wahlarena« teilnehmen zu können. Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe nahm eine Verfassungsbeschwerde der Partei nicht zur Entscheidung an. Bei der Sendung sollten am Montag abend Wähler die Möglichkeit haben, ihre Fragen live an die Kanzlerkandidaten von CDU, AfD, SPD und Bündnis 90/Die Grünen zu richten. Das Gericht argumentierte, das Konzept der Sendung sehe vor, dass die Kandidaten eingeladen werden, deren Parteien in den Umfragen deutlich oberhalb von zehn Prozent liegen. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 18.02.2025, Seite 2, Inland

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  • Wolf-Dieter Gudopp-von Behm aus Frankfurt am Main 19. Feb. 2025 um 14:34 Uhr
    Wenn Karlsruhe die Verfassungsbeschwerde des BSW angenommen hätte, hätte es womöglich nicht allein feststellen müssen, dass Umfragewerte keinen Verfassungsrang haben, sondern auch, dass das Grundgesetz keine »Kanzlerkandidaten« von Parteien kennt. Der Bundeskanzler wird aus gutem Grund nicht direkt gewählt. Das Volk (Art. 20 GG) wählt seine Vertreter ins Parlament (Art. 38 GG); Parteien wirken »bei der politischen Willensbildung des Volkes mit« (Art. 21 GG), treten aber nicht an die Stelle des Souveräns. Die Abgeordneten wählen den Kanzler; sie sind und bleiben »Vertreter des ganzen Volks« (nicht einer Partei), frei und nur ihrem Gewissen verpflichtet (Art.38 GG). Im ersten Wahlgang hat der Bundespräsident das Vorschlagsrecht (Art.63 GG).
    Das verfassungsgemäße Verfahren ist einfach und eindeutig. Wie kommt es, dass dem Wahlvolk anderes vorgespielt wird?
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