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18.02.20251 Leserbrief
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ARD-»Wahlarena«: BSW scheitert in Karlsruhe
Karlsruhe. Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) ist am Bundesverfassungsgericht mit dem Versuch gescheitert, an der ARD-»Wahlarena« teilnehmen zu können. Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe nahm eine Verfassungsbeschwerde der Partei nicht zur Entscheidung an. Bei der Sendung sollten am Montag abend Wähler die Möglichkeit haben, ihre Fragen live an die Kanzlerkandidaten von CDU, AfD, SPD und Bündnis 90/Die Grünen zu richten. Das Gericht argumentierte, das Konzept der Sendung sehe vor, dass die Kandidaten eingeladen werden, deren Parteien in den Umfragen deutlich oberhalb von zehn Prozent liegen. (dpa/jW)
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Das verfassungsgemäße Verfahren ist einfach und eindeutig. Wie kommt es, dass dem Wahlvolk anderes vorgespielt wird?