Aus: Ausgabe vom 15.02.2025, Seite 4	/ Inland
BSW-Klage: WDR setzt sich durch
Münster/Köln. Der WDR ist nach einer Entscheidung des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) nicht dazu verpflichtet, die Spitzenkandidatin des BSW in die ARD-Sendung »Wahlarena 2025« am 17. Februar einzuladen. Damit bestätigte das OVG einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln. Die Entscheidung des OVG ist nicht anfechtbar. Die Partei hatte beklagt, dass durch die Nichtberücksichtigung das Recht auf Chancengleichheit verletzt werde. (dpa/jW)
links & bündig gegen rechte Bünde
Jetzt den kostenlosen jW-Newsletter abonnieren – täglich das Beste aus der Tageszeitung junge Welt, direkt in Ihr Postfach. Ihre E-Mail-Adresse wird natürlich niemals an Dritte weitergegeben.
Mehr aus: Inland
- 
			Gegen Kriegstüchtigkeit, Raketenstationierung und Völkermordvom 15.02.2025
- 
			»Man kann nur kooperieren oder sich widersetzen«vom 15.02.2025
- 
			Arbeitskampf geht weitervom 15.02.2025
- 
			Ganz am Anfangvom 15.02.2025
- 
			Einfach wegvom 15.02.2025
- 
			Versteckspiel um Biolaborvom 15.02.2025
- 
			Zukunft für Stinker, nicht für Jobsvom 15.02.2025