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BSW-Klage: WDR setzt sich durch
Münster/Köln. Der WDR ist nach einer Entscheidung des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) nicht dazu verpflichtet, die Spitzenkandidatin des BSW in die ARD-Sendung »Wahlarena 2025« am 17. Februar einzuladen. Damit bestätigte das OVG einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln. Die Entscheidung des OVG ist nicht anfechtbar. Die Partei hatte beklagt, dass durch die Nichtberücksichtigung das Recht auf Chancengleichheit verletzt werde. (dpa/jW)
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