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Sorgerechtsentzug darf keine Strafe sein

Frankfurt am Main. Werden die Kinder eines um das Sorgerecht streitenden Elternpaars in einer Wohngruppe untergebracht, darf das nicht als Bestrafung eines Elternteils oder aus allgemeinen Gerechtigkeitserwägungen geschehen. Kinderschutzrechtliche Maßnahmen sind streng am Kindeswohl zu orientieren, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Montag mitteilte. Ein vom Amtsgericht angeordneter Entzug war demnach unverhältnismäßig (Az.: 1 UF 186/24). (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 11.02.2025, Seite 5, Inland

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