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Geldstrafe wegen Volksverhetzung

Bad Kreuznach. Weil sie im Internet ein Bild mit dem Spruch »Impfen macht frei« verbreitete, soll eine 68jährige in Rheinland-Pfalz eine Geldstrafe von 1.400 Euro zahlen. Das Landgericht Bad Kreuznach verwarf am Montag die Berufung der Angeklagten ohne Verhandlung zur Sache, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Zuvor hatte das Amtsgericht Idar-Oberstein die einschlägig vorbestrafte Frau wegen Volksverhetzung verurteilt. Sie soll im August 2020 bei Facebook eine Karikatur veröffentlicht haben, in der die Impfpflicht während der Coronapandemie mit Maßnahmen der Nazidiktatur verglichen wurde. Abgebildet war das Eingangstor eines Konzentrationslagers, über dem der Schriftzug »Impfen macht frei« prangte, der sich an die berüchtigte Aufschrift »Arbeit macht frei« des Vernichtungslagers Auschwitz anlehnt. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 05.02.2025, Seite 15, Antifaschismus

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