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Russische Wehrpflichtige wohl schutzberechtigt

Berlin. Russische Männer, die in der BRD leben und denen in Russland der Grundwehrdienst sowie danach eine Einziehung in den Ukraine-Krieg drohen, dürfen in Deutschland bleiben. Ihnen steht nach Urteilen des Verwaltungsgerichts Berlin ein besonderer Schutz zu, wie eine Sprecherin am Freitag mitteilte. Die Bundesrepublik muss demnach solche russischen Männer als schutzberechtigt anerkennen. Entsprechende Urteile hat das Gericht demnach bereits am 20. Januar gesprochen.

Die Betroffenen seien »subsidiäre Schutzberechtigte« nach dem Asylrecht. Mehrere Männer aus Russland hatten diesen Schutzstatus beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beantragt. Die Behörde hatte dies abgelehnt. Deswegen klagten die Männer. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Es kann eine Zulassung auf Berufung beantragt werden. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 01.02.2025, Seite 1, Inland

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