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Gesetz zu Altschulden der Kommunen

Berlin. Die Bundesregierung will die Möglichkeit zur Übernahme kommunaler Altschulden durch Bund und Länder schaffen. Das Kabinett billigte laut Bundesfinanzministerium am Freitag einen entsprechenden Gesetzentwurf. Da für das Vorhaben das Grundgesetz geändert werden muss, bräuchte es im Bundestag und im Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit. Laut Finanzministerium haben viele Kommunen »einen übermäßigen Bestand kommunaler Kassenkredite aufgebaut«, der sich Ende 2023 auf rund 31 Milliarden Euro belaufen habe. Ohne Hilfe würden sie »absehbar nicht hinreichend in der Lage sein, ihre finanzielle Situation dauerhaft zu verbessern«. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 25.01.2025, Seite 4, Inland

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