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Geilenkirchen: Kein sofortiger Entscheid

Aachen. Die Vertreter eines Bürgerbegehrens gegen die Errichtung einer größeren Geflüchtetenunterkunft im nordrhein-westfälischen Geilenkirchen haben keinen Anspruch auf einen sofortigen Bürgerentscheid. Einen entsprechenden Eilantrag lehnte das Verwaltungsgericht Aachen am Montag ab, wie am Dienstag bekannt wurde. Der Bürgerentscheid über die sogenannte zentrale Unterbringungseinrichtung soll damit erst nach der Bundestagswahl am 23. Februar stattfinden. Die Stadt sei mit dem festgelegten Abstimmungszeitraum ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachgekommen. Für das Bürgerbegehren waren vergangenes Jahr 2.540 gültige Unterstützungsunterschriften gesammelt worden. Gegen die geplante Unterkunft hatten Anwohner und Unternehmer aus einem benachbarten Gewerbegebiet mobilisiert. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 22.01.2025, Seite 4, Inland

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