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Fall Klette: Ein dringender Tatverdacht verworfen

Celle. Gegen die wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in der »Rote Armee Fraktion« (RAF) angeklagte Daniela Klette besteht nicht länger der dringende Tatverdacht wegen versuchten Mordes. Das bestätigte eine Sprecherin des Oberlandesgerichts (OLG) Celle am Freitag. Der Zweite Strafsenat halte die 66jährige lediglich für »dringend verdächtig«, an acht Raubüberfällen in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein beteiligt gewesen zu sein. Deshalb wird Klette weiterhin in Untersuchungshaft festgehalten. Was den Vorwurf des Mordversuchs angehe, müsste in einer Hauptverhandlung genauer aufgeklärt werden, ob Klette davon möglicherweise zurückgetreten sei. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 21.12.2024, Seite 2, Inland

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