-
11.11.2024
- → Inland
Thüringen: Urteil zu Brief von Gedenkstätte
Weimar. Im Streit um einen Brief der Gedenkstätte Buchenwald an Thüringer Haushalte vor der Landtagswahl hat das Verwaltungsgericht Weimar einen Antrag der Thüringer AfD auf Unterlassung teilweise abgewiesen. Allerdings gehe ein Aufruf der Gedenkstätte, die AfD nicht zu wählen, zu weit, wie aus dem Beschluss hervorgeht, der dpa vorliegt. Demnach muss die Stiftung den entsprechenden Satzteil auf ihrer Internetseite löschen. Der Aufruf, eine bestimmte Partei nicht zu wählen, verstoße gegen das Neutralitätsgebot. (dpa/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!