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AfD-Wahlparty: Gericht verhängt Ordnungsgeld

Erfurt. Die Wahlparty der Thüringer AfD hat ein juristisches Nachspiel. Das Landgericht Erfurt verhängte ein Ordnungsgeld von 5.000 Euro gegen die Partei, wie es am Donnerstag mitteilte. Das Gericht gehe davon aus, dass die Partei ihr nahestehende Journalisten zu der Veranstaltung am Abend der Thüringer Landtagswahl eingelassen habe, obwohl sie nach einer gerichtlichen Auseinandersetzung alle Journalisten ausgeschlossen hatte. Das Landgericht hatte am Tag vor der Wahl geurteilt, dass die Journalisten zur Party zugelassen werden müssen. Daraufhin hatte die Partei mitgeteilt, alle Medienvertreter auszuschließen, und dabei auf die Kapazität des Veranstaltungsraumes verwiesen. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 18.10.2024, Seite 4, Inland

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