Zum Inhalt der Seite

AfD-Wahlparty: Gericht verhängt Ordnungsgeld

Erfurt. Die Wahlparty der Thüringer AfD hat ein juristisches Nachspiel. Das Landgericht Erfurt verhängte ein Ordnungsgeld von 5.000 Euro gegen die Partei, wie es am Donnerstag mitteilte. Das Gericht gehe davon aus, dass die Partei ihr nahestehende Journalisten zu der Veranstaltung am Abend der Thüringer Landtagswahl eingelassen habe, obwohl sie nach einer gerichtlichen Auseinandersetzung alle Journalisten ausgeschlossen hatte. Das Landgericht hatte am Tag vor der Wahl geurteilt, dass die Journalisten zur Party zugelassen werden müssen. Daraufhin hatte die Partei mitgeteilt, alle Medienvertreter auszuschließen, und dabei auf die Kapazität des Veranstaltungsraumes verwiesen. (dpa/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 18.10.2024, Seite 4, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!