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Deutschland wegen Abschiebung verurteilt
Strasbourg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Deutschland wegen der Abschiebung eines Syrers nach Griechenland verurteilt. Diese stelle eine Verletzung des Verbots unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung dar, urteilten die Strasbourger Richter am Dienstag. Die deutschen Behörden hätten vor der Abschiebung nicht geprüft, ob der Mann in Griechenland Zugang zu einem fairen Asylverfahren habe und vor unmenschlicher Behandlung geschützt sei. Deutschland und Griechenland wurden von dem Gericht zu Entschädigungszahlungen in Höhe von insgesamt 14.500 Euro verpflichtet. (AFP/jW)
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