Demo in Frankfurt darf stattfinden
Frankfurt am Main. Das Verbot der für Montag abend in Frankfurt am Main angemeldeten palästinasolidarischen Demonstration ist am Montag auch vom hessischen Verwaltungsgerichtshof aufgehoben worden. Damit hatte ein Eilantrag der Organisatoren Erfolg. Ein Verbot könne nicht damit begründet werden, dass es sich beim 7. Oktober um den Jahrestag des Angriffs der Hamas auf Israel handele, so das Gericht. Die Stadt habe auch nicht hinreichend dargelegt, dass es bei der Durchführung der Demonstration zu einer unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit kommen werde, der ausschließlich mit einem Verbot wirksam begegnet werden könne. Der Beschluss ist nicht anfechtbar. Zuvor hatte bereits das Verwaltungsgericht Frankfurt entschieden, dass die Kundgebung stattfinden darf. (dpa/jW)
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