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21.09.20241 Leserbrief
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»Finanzwende«: Gesetz schützt Cum-ex-Täter
Berlin. Die »Bürgerbewegung Finanzwende« um ihre Geschäftsführerin und ehemalige Cum-ex-Chefermittlerin Anne Brorhilker kritisierte am Freitag das »Bürokratieentlastungsgesetz IV«, das am 26. September im Bundestag beschlossen werden soll. Dieses senkt Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege und Rechnungen von zehn auf acht Jahre. Diese Belege seien aber wichtige Beweismittel bei Verfahren zu Cum-ex- und Cum-cum-Aktiendeals, warnte Brorhilker: »Sobald das Gesetz in Kraft ist, werfen die Täter ihre Schredder an.« Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) soll am 6. Dezember erneut vor dem Hamburger Untersuchungsausschuss zum Cum-ex-Skandal aussagen. Eine Sprecherin der Hamburgischen Bürgerschaft bestätigte dies am Freitag. Auch Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) und der ehemalige Ministerpräsident Schleswig-Holsteins, Peter Harry Carstensen (CDU) sollen zu Cum-ex-Verwicklung der inzwischen privatisierten HSH Nordbank aussagen. (AFP/dpa/jW)
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B.S. aus Ammerland 21. Sept. 2024 um 17:07 Uhr»Alle Schweine sind gleich, aber die CUM-EX Schweine sind gleicher . . . !« Die einen werden reich und reicher . . . nur die Gesellschaft verarmt zusehends.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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