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EuGH gegen Preisdeckel für Lebensmittel

Luxemburg. Die ungarische Preisbeschränkung aus den Jahren 2022 und 2023 für Grundnahrungsmittel verstieß gegen EU-Recht, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag. Angefragt hatte ein ungarisches Gericht, das mit einer Klage der Spar-Kette in Ungarn befasst ist. Die dortige Verordnung galt von Februar 2022 bis Juli 2023. Händler mussten bestimmte Mengen von Weizenmehl, Sonnenblumenöl, Zucker, Kartoffeln und Eiern zu festgesetzten Preisen anbieten. Weil Spar dagegen verstieß, wurde ein Bußgeld verhängt. Der Konzern klagte, das mit der Klage befasste Gericht wandte sich an den EuGH. Dieser erklärte nun, die Verordnung haben den freien Wettbewerb verhindert. Rein formal ist das ungarische Gericht an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 13.09.2024, Seite 9, Kapital & Arbeit

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