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Urteil: BND muss keine Auskunft zur Ukraine geben

Leipzig. Der Bundesnachrichtendienst (BND) muss einem Journalisten nicht mitteilen, ob er in Hintergrundgesprächen einen militärischen Sieg der ­Ukraine als schwierig oder ausgeschlossen darstellte. Auch muss der Auslandsgeheimdienst der BRD vorerst nicht offenlegen, welche Medien an Hintergrundgesprächen mit der Presse teilnahmen, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag entschied. Der Antrag des Journalisten auf eine einstweilige Anordnung wurde größtenteils abgelehnt. Allerdings muss der BND Auskunft darüber geben, wie viele »vertrauliche Einzelhintergrundgespräche« zur militärischen Situation in der ­Ukraine es in diesem Jahr gab. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 13.09.2024, Seite 2, Inland

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