Sieben Tötungsdelikte in NRW nachträglich als »rechtsextrem« eingestuft

Düsseldorf. Das Landeskriminalamt (LKA) Nordrhein-Westfalen hat sieben Tötungsdelikten aus den vergangenen Jahrzehnten im Nachhinein einen rechtsextremen Hintergrund zuerkannt. Es seien 30 Fälle aus den Jahren 1984 bis 2020 untersucht worden, teilte das LKA am Dienstag in Düsseldorf mit. Sieben hätten sich als entsprechend politisch motiviert erwiesen. Anlass war laut LKA die Neubewertung eines Falls aus dem Jahr 2003, der nachträglich als rechtextremes Tötungsdelikt anerkannt worden war. Daraufhin habe das Innenministerium des Landes den Auftrag erteilt, »strittige Fälle zu identifizieren und mit unvoreingenommenem Blick aus der heutigen Perspektive erneut zu betrachten«, hieß es am Dienstag. Unter Leitung eines Politikwissenschaftlers seien die Gewaltverbrechen ein Jahr lang untersucht worden. Dafür seien auch Gerichtsurteile und Verfahrensakten hinzugezogen worden. (AFP/jW)
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