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AfD muss Medien Zugang gewähren

Erfurt. Die Thüringer AfD muss mehreren zunächst nicht zu ihrer Wahlparty zur Landtagswahl zugelassenen Journalisten nun doch Zugang gewähren. Eine Zivilkammer des Landgerichts Erfurt gab damit in einem einstweiligen Verfügungsverfahren am Mittwoch mehreren Medien recht, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag bestätigte. Die Verlage von Spiegel, Taz, Welt und Bild waren vor Gericht gegen den Ausschluss von einer Wahlveranstaltung der AfD zur Landtagswahl am Sonntag vorgegangen. Gemeinsam stellten die Medienhäuser einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den AfD-Landesverband um Parteichef Björn Höcke. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 24.08.2024, Seite 4, Inland

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