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Indien: Gerichtshof fordert Reformen

Neu-Delhi. Nach der Vergewaltigung und Ermordung einer Ärztin in Ausbildung am Arbeitsplatz hat der Oberste Gerichtshof Indiens am Dienstag eine Arbeitsgruppe für die Sicherheit in Krankenhäusern eingesetzt. Diese soll Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit des medizinischen Personals empfehlen. »Wenn Frauen nicht sicher an ihren Arbeitsplatz gehen können, verweigern wir ihnen die grundlegenden Bedingungen der Gleichberechtigung«, sagte der Oberste Richter D. Y. Chandrachud. Das Gericht schlug der von Ärzten geleiteten Arbeitsgruppe vor, umfassende Reformen in Betracht zu ziehen.

Hunderte von Ärzten in der Ausbildung, die aus Protest der Arbeit ferngeblieben sind, erklärten, sie seien nicht zufrieden und würden weiter demonstrieren. »Wir brauchen eine umfassende Überarbeitung des Systems«, erklärte der nationale Verband der Ärzte in der Ausbildung und der Assistenzärzte in einer Stellungnahme und fügte hinzu, dass die Maßgaben des Gerichts das »Kernproblem« der unzureichenden Finanzierung und Personalausstattung im Gesundheitswesen nicht angingen.

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Der Angriff am 9. August in der östlichen Stadt Kalkutta löste landesweit Proteste und Streiks aus, verbunden mit Forderungen nach Gerechtigkeit für das Opfer und nach mehr Sicherheit für Frauen in Krankenhäusern. Der Oberste Gerichtshof, der den Fall von sich aus aufgriff, wies die Bundespolizei an, einen Bericht über den Stand ihrer Ermittlungen zu dem Mord vorzulegen. (Reuters/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 23.08.2024, Seite 15, Feminismus

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