-
02.08.2024
- → Inland
Feiertagszuschlag richtet sich nach Arbeitsort
Erfurt. Ein im öffentlichen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen Beschäftigter erhält auch dann einen Feiertagszuschlag, wenn er am fraglichen Datum in einem anderen Bundesland im Einsatz war. Der Anspruch auf die Zuschläge richte sich nach dem regelmäßigen Beschäftigungsort, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Donnerstag in Kassel. Der Kläger aus NRW nahm nach Gerichtsangaben vom 1. bis 5. November 2021 an einer Fortbildung in Hessen teil, die ihm der Dienstherr angeordnet hatte. (AFP/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!