-
01.08.2024
- → Inland
KZ-Sekretärin: BGH verhandelt über Revision
Leipzig. Der Bundesgerichtshof hat am Mittwoch in Leipzig über den Fall der ehemaligen KZ-Sekretärin Irmgard F. verhandelt. Die inzwischen 99 Jahre alte Frau, die von 1943 bis 1945 als Stenotypistin in der Kommandantur des faschistischen Konzentrationslagers Stutthof bei Danzig gearbeitet hatte, legte Revision gegen ihre Verurteilung durch das Landgericht Itzehoe ein. Dieses hatte sie im Dezember 2022 der Beihilfe zum Mord in mehr als 10.000 Fällen schuldig gesprochen. Es verhängte eine Jugendstrafe von zwei Jahren Haft auf Bewährung. Der BGH soll nun grundsätzlich klären, ob die Arbeit als zivile Schreibkraft in einem solchen Konzentrationslager als Beihilfe zum Mord gewertet werden kann. (AFP/jW)
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
