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KZ-Sekretärin: BGH verhandelt über Revision

Leipzig. Der Bundesgerichtshof hat am Mittwoch in Leipzig über den Fall der ehemaligen KZ-Sekretärin Irmgard F. verhandelt. Die inzwischen 99 Jahre alte Frau, die von 1943 bis 1945 als Stenotypistin in der Kommandantur des faschistischen Konzentrationslagers Stutthof bei Danzig gearbeitet hatte, legte Revision gegen ihre Verurteilung durch das Landgericht Itzehoe ein. Dieses hatte sie im Dezember 2022 der Beihilfe zum Mord in mehr als 10.000 Fällen schuldig gesprochen. Es verhängte eine Jugendstrafe von zwei Jahren Haft auf Bewährung. Der BGH soll nun grundsätzlich klären, ob die Arbeit als zivile Schreibkraft in einem solchen Konzentrationslager als Beihilfe zum Mord gewertet werden kann. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 01.08.2024, Seite 4, Inland

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