Gericht: Pauschaler Geldbetrag für Bezahlkarte rechtswidrig

Hamburg. Das Sozialgericht Hamburg hat entschieden, dass starre Bargeldobergrenzen auf der Bezahlkarte für Geflüchtete nicht geeignet sind, um den Mehrbedarf beispielsweise von Schwangeren oder Familien mit Kleinkindern zu decken. Die für die Karte zuständige Sozialbehörde müsse die persönlichen Lebensumstände der Antragstellenden berücksichtigen und starre Obergrenzen würden das nicht ermöglichen, sagte eine Gerichtssprecherin gegenüber dpa. Gleichzeitig wurde entschieden, dass die Bezahlkarte an sich nicht zu beanstanden sei. Die Karte sei nicht unwürdig und sie entspreche zudem dem »gesellschaftlichen Trend«, überall mit Karte zu zahlen.
Antragstellende im Eilverfahren war eine geflüchtete Familie mit einem 2022 geborenen Kind, die in diesem Jahr das zweite Kind erwartet. Sie forderte mehr Bargeld oder eine Einzahlung des Mehrbedarfes auf ein anderes Konto. Die Familie erhält derzeit einen Bargeldbetrag von 110 Euro, das Gericht sprach ihr nun einen Bargeldbedarf von 270 Euro zu. Die Gerichtssprecherin ging nicht davon aus, dass diese Einzelfallentscheidung Auswirkungen auf andere Bundesländer oder Fälle haben wird.
Die Entscheidung des Gerichts ändere am bisherigen Modell in Hamburg nichts, teilte die Sozialbehörde auf Anfrage mit. Es werde weder die Rechtmäßigkeit noch das System der Hamburger Bezahlkarte infrage gestellt. Auch eine feste Bargeldobergrenze halte das Gericht »nicht per se für rechtswidrig«. Die Behörde werde nun prüfen, ob sie gegen den Beschluss des Sozialgerichts Beschwerde erheben wird. (dpa/jW)
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