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»Rechte« scheitert mit Verfassungsbeschwerde

Karlsruhe. Die Neonazipartei »Die Rechte« ist mit einer Verfassungsbeschwerde wegen eines Fackelverbots bei einer Demonstration gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, wie das höchste deutsche Gericht am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Die Beschwerde setzte sich demnach nicht ausreichend mit den angegriffenen Entscheidungen mehrerer Gerichte aus Nordrhein-Westfalen auseinander. Die Demonstration hatte im Dezember 2017, ein Jahr nach der Besetzung der Dortmunder Reinoldikirche durch Neonazis, stattgefunden. Der Landesverband der Partei meldete den Aufmarsch als »Mahnwache« an. Dabei sollten acht Fackeln entzündet werden – genauso viele wie die Menschen, die nach der Kirchenbesetzung strafrechtlich verfolgt wurden. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 03.07.2024, Seite 15, Antifaschismus

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