-
03.07.2024
- → Antifaschismus
»Rechte« scheitert mit Verfassungsbeschwerde
Karlsruhe. Die Neonazipartei »Die Rechte« ist mit einer Verfassungsbeschwerde wegen eines Fackelverbots bei einer Demonstration gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, wie das höchste deutsche Gericht am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Die Beschwerde setzte sich demnach nicht ausreichend mit den angegriffenen Entscheidungen mehrerer Gerichte aus Nordrhein-Westfalen auseinander. Die Demonstration hatte im Dezember 2017, ein Jahr nach der Besetzung der Dortmunder Reinoldikirche durch Neonazis, stattgefunden. Der Landesverband der Partei meldete den Aufmarsch als »Mahnwache« an. Dabei sollten acht Fackeln entzündet werden – genauso viele wie die Menschen, die nach der Kirchenbesetzung strafrechtlich verfolgt wurden. (AFP/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!