Zum Inhalt der Seite

Überlastung: Pflegefachkraft unterliegt gegen Klinik

Detmold. In Nordrhein-Westfalen hat die Klage einer Pflegefachkraft gegen das Klinikum Lippe wegen übermäßiger Arbeitsbelastung keinen Erfolg gehabt. Das Arbeitsgericht in Detmold wies sie »in Gänze« ab, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch auf Anfrage mitteilte. Der Wert des Streitgegenstandes sei auf 10.500 Euro festgesetzt worden. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig, eine Berufung möglich. Aus Sicht der Klägerin seien wiederholte Beschwerden über Arbeitsbelastung und Personalmangel von der Klinikleitung nicht ernst genommen worden, wie der WDR berichtete. Der Krankenschwester gehe es um einen besseren Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. (dpa/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 27.06.2024, Seite 2, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!