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Überlastung: Pflegefachkraft unterliegt gegen Klinik
Detmold. In Nordrhein-Westfalen hat die Klage einer Pflegefachkraft gegen das Klinikum Lippe wegen übermäßiger Arbeitsbelastung keinen Erfolg gehabt. Das Arbeitsgericht in Detmold wies sie »in Gänze« ab, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch auf Anfrage mitteilte. Der Wert des Streitgegenstandes sei auf 10.500 Euro festgesetzt worden. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig, eine Berufung möglich. Aus Sicht der Klägerin seien wiederholte Beschwerden über Arbeitsbelastung und Personalmangel von der Klinikleitung nicht ernst genommen worden, wie der WDR berichtete. Der Krankenschwester gehe es um einen besseren Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. (dpa/jW)
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