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EU: Gleichberechtigung kann zu Asyl verhelfen

Luxemburg. Frauen oder Mädchen, die sich nach längerem Aufenthalt in Europa mit der Gleichberechtigung identifizieren, können unter Umständen als Flüchtlinge anerkannt werden. Ihre Einstellung könne bei der Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz berücksichtigt werden, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg. Im konkreten Fall ging es um zwei Mädchen aus dem Irak, die in den Niederlanden Asyl beantragt haben. Sie leben dort mit ihrer Familie seit 2015. Ihre Asylanträge wurden zweimal zurückgewiesen. Dagegen klagten sie in den Niederlanden. Der EuGH erklärte nun, dass die Identifizierung mit dem Grundwert der Gleichheit von Frauen und Männern die Zugehörigkeit zu einer asylberechtigten Gruppe begründen und damit einen Verfolgungsgrund darstellen könne – je nach den Gegebenheiten im Herkunftsland. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 14.06.2024, Seite 15, Feminismus

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