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Moderatorin darf nicht Beamtin werden

Frankfurt (Oder). Die Tätigkeit für ein rechtes Medienunternehmen ist nicht mit der Berufung in ein Beamtenverhältnis vereinbar. Das entschied das Verwaltungsgericht im brandenburgischen Frankfurt (Oder) am Donnerstag, wie es am Montag mitteilte. Es lehnte den Eilantrag einer Lehramtsreferendarin ab, die gegen die Rücknahme ihrer Ernennung zur Beamtin auf Widerruf vorgegangen war.

Die Referendarin hatte, ohne dies anzugeben, als Moderatorin für das völkisch-nationalistische Magazin Compact gearbeitet. Das Verwaltungsgericht sah es als erwiesen an, »dass die Antragstellerin nicht die für die Berufung in das Beamtenverhältnis erforderliche Gewähr der Verfassungstreue bietet«. Eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ist zulässig. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 12.06.2024, Seite 15, Antifaschismus

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