-
12.06.2024
- → Ausland
EU: Weiter Sonderregeln für Ukraine-Flüchtlinge
Brüssel. Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine sollen nach dem Willen der EU-Kommission mindestens bis März 2026 problemlos in der Europäischen Union bleiben können. Die Kommission habe vorschlagen, die Regelung für den vorübergehenden Schutz für Ukrainer in der EU zu verlängern, teilte ein Sprecher am Dienstag in Brüssel mit. Dadurch müssen die Betroffenen kein langwieriges Asylverfahren durchlaufen. Zudem haben sie unmittelbar das Recht auf Sozialleistungen, Bildung, Unterkunft sowie auf eine Arbeitserlaubnis. Die Voraussetzungen für eine sichere, dauerhafte Rückkehr der Menschen in die Ukraine seien derzeit nicht gegeben, hieß es. (dpa/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!