BGH prüft Abberufung von Martin Kind bei Hannover 96

Karlsruhe. Knapp zwei Jahre nach der erfolglosen Abberufung von Martin Kind als Geschäftsführer von Fußballzweitligist Hannover 96 beschäftigt sich am Dienstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit dem Fall. Das Landgericht Hannover hatte Kinds Absetzung 2022 für nichtig erklärt, auch das Oberlandesgericht Celle wies eine Berufung dagegen sechs Monate später zurück. Nun sollen die Karlsruher Richter im Rechtsstreit zwischen dem Profifußballchef und dem Mutterverein entscheiden. Ob am Dienstag schon ein Urteil fällt, ist unklar.
Der 79 Jahre alte Kind ist Geschäftsführer und Mehrheitsgesellschafter des Profifußballbereichs. Die 50+1-Regel im deutschen Profifußball soll jedoch sicherstellen, dass der Mutterverein und nicht die Kapitalseite im Falle einer solchen Ausgliederung die Stimmenmehrheit in der Profifußballgesellschaft besitzt. Um dieses Prinzip durchzusetzen, ist der Geschäftsführer bei Hannover 96 in der Management GmbH verortet. Sie gehört nicht der Kapitalseite um Martin Kind, sondern zu 100 Prozent dem Mutterverein.
Mit dem Verweis darauf setzte die e.V.-Führung Kind im Juli 2022 als Geschäftsführer der Hannover 96 Management GmbH ab. Beide Seiten sind seit Jahren zerstritten. Kind konnte sich vor Gericht erfolgreich gegen seine Abberufung wehren, weil Vereins- und Kapitalseite 2019 den sogenannten Hannover-96-Vertrag abschlossen, der ihr Verhältnis regelt. Darin steht: Die Satzung der Management GmbH kann nur verändert und ein Geschäftsführer nur dann abgesetzt werden, wenn der Aufsichtsrat der Management GmbH dem zustimmt. In dem Gremium sitzen je zwei stimmberechtigte Mitglieder der Vereins- und der Kapitalseite. (dpa/jW)
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