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29.04.2024, 19:39:22 / Inland

Urteil gegen Akteure eines faschistischen Verlags

Ein Angeklagter im Gerichtssaal (Dresden, 14.3.2024)
Ein Angeklagter im Gerichtssaal (Dresden, 14.3.2024)

Dresden. Für die Verbreitung antisemitischer Hetzschriften hat das Oberlandesgericht Dresden am Montag drei Mitarbeiter des faschistischen Verlages »Der Schelm« zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt. Ein früherer Leipziger NPD-Politiker bekam wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und Volksverhetzung zwei Jahre und sechs Monate Haft. Der 41jährige hat ein umfangreiches Vorstrafenregister und war während seiner Bewährungszeit erneut straffällig geworden. Eine 38 Jahre alte Frau wurde wegen derselben Anklagepunkte zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Beide sollen für den Vertrieb volksverhetzender und antisemitischer Bücher verantwortlich gewesen sein. Ein 38 Jahre alter Mann, der als Grafiker im Verlag arbeitete, erhielt wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und Volksverhetzung ein Jahr und zehn Monate Bewährungsstrafe. Damit kam das Gericht weitgehend den Forderungen der Bundesanwälte nach. Allerdings wurden die beiden für den Vertrieb verantwortlichen Verlagsmitarbeiter - anders als von der Bundesanwaltschaft gefordert - nicht wegen Gründung einer kriminellen Vereinigung verurteilt.

Nach Überzeugung des Gerichtes machten die drei Mitarbeiter des Verlages zwischen 2018 und 2020 mit dem Vertrieb von Büchern einen Umsatz rund 600.000 Euro, davon 445.000 Euro mit Schriften, die einen volksverhetzenden Inhalt hatten. Die Gewinnmarge war erheblich. Hitlers »Mein Kampf« wurde für Kosten von knapp 4 Euro pro Exemplar produziert, aber für 30 Euro verkauft.

Als strafmildernd wertete die Bundesanwaltschaft die Geständnisse der Angeklagten. Der Grafiker hat nach eigenen Angaben der Neonaziszene den Rücken gekehrt und befindet sich derzeit in einem Aussteigerprogramm. Der Verteidiger des früheren NPD-Mannes gab an, sein Mandant habe sich ebenfalls aus der Szene verabschiedet. Das Urteil hat für die Angeklagten auch erhebliche finanziellen Folgen. Das Entgelt für ihr Wirken im Verlag wurde als Wertersatz zugunsten des Bundes eingezogen. Im Fall des ehemaligen NPD-Politikers sind das rund 42.500 Euro, bei dem Grafiker etwa 41.000 Euro und bei der Frau rund 5.200 Euro. (dpa/jW)