Münster: OVG weist alle Beweisanträge der AfD ab
Münster. Im Verfahren der AfD gegen den Verfassungsschutz hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht im Berufungsverfahren rund 470 Beweisanträge der Partei abgelehnt. Zur Begründung gab der Vorsitzende Richter Gerald Buck am Montag an, die Anträge seien zum Teil unerheblich und würden keine Beweise erbringen. Andere Anträge seien als reine Ausforschungsanträge gegen den Verfassungsschutz zu verstehen und damit abzulehnen. Die Partei war am Morgen bereits mit dem Versuch gescheitert, dass die Beweisanträge vorgelesen werden. Das lehnte der 5. Senat ab und ließ die Beweisanträge schriftlich zu Protokoll nehmen. Das OVG unterbrach die Sitzung am Montag bis zum nächsten Termin am 6. Mai. Die Anwälte der AfD kündigten unter Protest weitere Schritte an.
Die AfD wehrt sich in dem Verfahren dagegen, dass der Inlandsgeheimdienst die gesamte Partei als »rechtsextremistischen Verdachtsfall« führt. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Köln der Behörde recht gegeben. Weil das Bundesamt seinen Sitz in Köln hat, sind die Gerichte in NRW zuständig. Ein Urteil ist derzeit nicht absehbar. Bis Juli sind Termine angesetzt. (dpa/jW)
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