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Sachsen: Gericht zu Polizeigesetz

Leipzig. Das seit vier Jahren geltende Polizeigesetz in Sachsen ist teilweise verfassungswidrig. Das entschied der Verfassungsgerichtshof des Freistaats am Donnerstag in Leipzig. Damit erzielten 35 Abgeordnete von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen im früheren sächsischen Landtag einen Teilerfolg mit ihrem bereits 2019 erhobenen Normenkontrollantrag gegen das Polizeigesetz. Das Gericht beanstandete unter anderem die Möglichkeiten für verdeckte Überwachungs- und Ermittlungsmaßnahmen wie Gesprächs- oder Bildaufnahmen. Die konkrete Ausgestaltung der in diesen Vorschriften eingeräumten Befugnisse bedürfe in Teilen einer Nachbesserung, wie es zur Begründung hieß. Hierfür wurde dem Landtag eine Frist bis Ende Juni 2026 gesetzt. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 26.01.2024, Seite 4, Inland

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