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Aus: Ausgabe vom 11.01.2024, Seite 1 / Inland

Die Linke: Tobias Bank legt Amt nieder

Berlin. Der Bundesgeschäftsführer der Partei Die Linke, Tobias Bank, ist am Mittwoch überraschend zurückgetreten. In einer von der Pressestelle des Parteivorstandes verbreiteten Mitteilung hieß es am Nachmittag, Bank habe die beiden Parteivorsitzenden darüber informiert, dass er sein Amt niederlegt. Janine Wissler und Martin Schirdewan dankten Bank »für das Engagement und die geleistete Arbeit«. Die kommissarische Bundesgeschäftsführung sollen demnach die beiden stellvertretenden Bundesvorsitzenden Katina Schubert und Ates Gürpinar übernehmen. Bank, der aus dem Landesverband Brandenburg kommt, hatte sich im Juni 2022 als Bewerber für das Amt des Bundesgeschäftsführers beim Parteitag in Erfurt unerwartet gegen Janis Ehling durchgesetzt, der der »bewegungslinken« Strömung zugerechnet wird und als Wunschkandidat der Parteispitze gegolten hatte. (jW)

  • Leserbrief von Hannelore Hildebrandt aus KÖLN (13. Januar 2024 um 18:08 Uhr)
    Der Rücktritt des Geschäftsführers, Tobias Bank, ist eine Zäsur für die gesamte Partei sowie ein Verlust für ihre Kampagnenfähigkeit. Nicht alles, aber einige der Gründe, die er anführt, teile ich, denn auch ich fremdel seit Jahren mit der innerparteilichen Entwicklung; besonders mit persönlichen Vorkommnissen, die auf offener Bühne beim Landesparteitag NRW ausgetragen wurden. Der Leitfaden gegen sexuelle Gewalt lässt erkennen, in welche Richtung sich die Partei bewegt; weg vom Kampf gegen Sozialabbau, gegen Kriegsbeteiligung, gegen Rassismus hin zu partikular feministischen Politikformaten. Den Raum für identitätspolitische Fragen zu schaffen, ist für eine linke Partei selbstverständlich; jedoch deren Überhöhung, die andere Themen überlagert, wirkt sich in der Konsequenz kontraproduktiv aus. Auf dem letzten Bundesparteitag wurden die Ergänzungen zur Satzung, die bei Vorwürfen hinsichtlich von Diskriminierung und Sexismus zur zeitweisen Aussetzung von Mitgliedsrechten führen, auf den nächsten Parteitag vertagt. Sollten diese aber beschlossen und Teil der Satzung werden, ist für mich eine rote Linie überschritten, die es mir dann unmöglich macht, weiterhin für die Partei gewählte Funktionen wahrzunehmen und Wahlkampf zu machen; einer Partei, die die Unschuldsvermutung per Satzung aushebelt, kann und will ich dann auch nicht mehr angehören.