Aus: Ausgabe vom 09.01.2024, Seite 2	/ Inland
OVG: Öcalan-Abbild auf Versammlungen verboten
Münster. Fotos des inhaftierten PKK-Anführers Abdullah Öcalan dürfen bei Versammlungen grundsätzlich nicht gezeigt werden, hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) am Montag entschieden. Damit hat das Gericht die Berufung der Kläger gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf abgewiesen. »Abbildungen von Abdullah Öcalan kommt für die PKK eine Kennzeichenfunktion zu«, hieß es zur Begründung. Gegen die Entscheidung ist Beschwerde am Bundesverwaltungsgericht möglich. (dpa/jW)
links & bündig gegen rechte Bünde
Jetzt den kostenlosen jW-Newsletter abonnieren – täglich das Beste aus der Tageszeitung junge Welt, direkt in Ihr Postfach. Ihre E-Mail-Adresse wird natürlich niemals an Dritte weitergegeben.
Mehr aus: Inland
- 
			»Ich habe nichts gegen militante Aktionsformen«vom 09.01.2024
- 
			Im Gespräch bleibenvom 09.01.2024
- 
			Getrennte Wege im Oberlandvom 09.01.2024
- 
			Frische Ampelwaffenvom 09.01.2024
- 
			Bahn stiftet Chaosvom 09.01.2024
- 
			Staatlich finanzierter Lohndrückervom 09.01.2024
- 
			»Geschichte des Kapitalismus ist eine der ewigen Krisen«vom 09.01.2024