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26.07.2023, 19:19:15 / Inland

Verwaltungsgericht: Rechte Lehrerin darf aus Dienst entfernt werden

Vor dem Verwaltungsgericht in Trier wurde entschieden, dass die
Vor dem Verwaltungsgericht in Trier wurde entschieden, dass die Lehrerin aus dem Dienst entfernt werden darf

Mainz. Eine Lehrerin aus Rheinland-Pfalz darf nach rechten Äußerungen aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden. Sie habe sich damit eines schweren Dienstvergehens schuldig gemacht, teilte das Verwaltungsgericht Trier am Mittwoch mit. Ein Beamter müsse seine Aufgaben unparteiisch erfüllen. Die verbeamtete Förderschullehrerin aus Landau wurde vor allem auf Demonstrationen, Kundgebungen oder im Netz mit rassistischen Aussagen und Hetze gegen Geflüchtete auffällig.

Im Disziplinarverfahren war der Frau vorgeworfen worden, seit März 2018 mit diversen Äußerungen eklatant gegen ihre Pflicht zur »politischen Mäßigung« verstoßen zu haben. Zudem habe sie gegen die unparteiische Amtsführung verstoßen und durch ihr Verhalten den Schulfrieden gestört. Dieser Ansicht stimmte das Gericht zu. Die Anforderungen an Beamte seien auch außerhalb des Diensts gültig, urteilten die Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (AFP/jW)

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