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Bayern: Klage gegen Polizeigesetz abglehnt
München. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat eine Klage gegen das Polizeiaufgabengesetz abgewiesen. Wie das Gericht am Mittwoch in München mitteilte, stufte es den Antrag des »Bunds für Geistesfreiheit« in weiten Teilen als unzulässig ein. Wo sich die Klage auf Regelungen etwa zu den Voraussetzungen und der Dauer für polizeilichen Präventivgewahrsam zur Durchsetzung von Platzverweisen und anderen Maßnahmen bezog, sei sie zwar zulässig. Allerdings seien die entsprechenden Vorschriften verfassungskonform. (AFP/jW)
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