Wählerrechte in Alabama gestärkt

Washington. Der Oberste Gerichtshof der USA hat in einer wichtigen Entscheidung die Rechte schwarzer Wähler im Südstaat Alabama gestärkt. Der Supreme Court in Washington urteilte am Donnerstag mit einer knappen Mehrheit von fünf zu vier Richterstimmen, dass eine von der republikanischen Parlamentsmehrheit in Alabama beschlossene Wahlkreisaufteilung schwarze Wähler diskriminiere. Die Verfassungsrichter bestärkten zugleich ein als Voting Rights Act bekanntes Gesetz aus dem Jahr 1965 zum Schutz des Wahlrechts von Afroamerikanern.
Der 2021 beschlossenen Wahlkarte zufolge hätten schwarze Wähler in Alabama nur in einem von insgesamt sieben Wahlkreisen zur Wahl des US-Repräsentantenhauses eine Mehrheit gehabt. Dabei stellen Schwarze 27 Prozent der Bevölkerung des Südstaates. Der Oberste Gerichtshof bestätigte nun ein Urteil unterer Instanz, wonach Alabama einen zweiten Wahlkreis mit schwarzer Wählermehrheit schaffen muss.
Das Zuschneiden von Wahlkreisen zum Vorteil einer politischen Partei hat in den USA lange Tradition. Afroamerikaner wählen mit großer Mehrheit die Demokraten. In Alabama und vielen anderen Bundesstaaten wählen Weiße mehrheitlich die Republikaner.
Das nun gefällte Urteil des Supreme Court zu Alabama kam überraschend, denn die konservative Richtermehrheit hat sich skeptisch über den Voting Rights Act gezeigt, der in der Vergangenheit bereits ausgehöhlt worden war. Der konservative Gerichtspräsident John Roberts und der ebenfalls konservative Richter Brett Kavanaugh stimmten nun aber zusammen mit den drei linksliberalen Verfassungsrichtern gegen die Wahlkarte aus Alabama.
Deuel Ross von der Nichtregierungsorganisation Legal Defense Fund begrüßte das Urteil als »äußerst wichtigen Sieg gegen die Unmenge an Angriffen auf die Rechte von Wählern«. Davin Rosborough von der Bürgerrechtsbewegung ACLU sprach von einem »riesigen Sieg für Schwarze in Alabama«.
Auch Justizminister Merrick Garland begrüßte den Richterspruch. Das Urteil erteile Versuchen eine Absage, »grundlegenden Wahlrechtsschutz weiter zu unterhöhlen«. In den USA müssten alle Wähler ohne Diskriminierung aufgrund ihrer Hautfarbe ihr Wahlrecht ausüben dürfen – was demnach noch längst nicht der Fall ist. (AFP/jW)
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