Zum Inhalt der Seite

Bremen: Einspruch in vier Wahlbezirken

Bremen. Nach einer Panne bei der Bremer Bürgerschaftswahl hat der Landeswahlleiter angekündigt, für die vier betroffenen Bezirke Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl einzulegen. Das teilte eine Sprecherin der Wahlleitung am Donnerstag mit. Etwa 280 Wahlzettel mit rund 1.400 Stimmen waren bei der Wahl am 14. Mai »verlorengegangen«. Wegen der fehlenden Stimmen könnten innerhalb der Parteilisten Verschiebungen entstehen, so dass Nachrücker ins Landesparlament einziehen oder Abgeordnete ihr Mandat verlieren, sagte die Sprecherin. Das Bremer Wahlprüfungsgericht muss entscheiden, ob die Wahl in den vier Bezirken wiederholt wird. (dpa/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 02.06.2023, Seite 4, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!