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10.01.2023, 19:25:52 / Kapital & Arbeit

Frankreichs Regierung will Renteneintrittsalter 64 anheben

Proteste gegen Sozialkürzungen (Nantes, 18.10.2022)
Proteste gegen Sozialkürzungen (Nantes, 18.10.2022)

Paris. Frankreichs Regierung will das Renteneintrittsalter von 62 auf 64 Jahre anheben. Die »Reform« ziele darauf ab, »das Gleichgewicht« des Rentensystems im Jahr 2030 zu gewährleisten, sagte Premierministerin Elisabeth Borne am Dienstag in Paris. Sie bezeichnete es als »unverantwortlich«, die vermeintlichen Defizite »weiter anwachsen zu lassen«. Die Regierung warnt davor, dass die Rentenkasse bis 2030 ein Defizit von etwa 20 Milliarden Euro aufweisen könnte. Laut aktuellen Zahlen hat das Rentensystem jedoch im Jahr 2021 noch einen Überschuss von 900 Millionen Euro erzielt.

Parallel zur Anhebung des Rentenalters soll auch die Beitragszeit schneller als bislang geplant auf 43 Jahre ansteigen. Ein entsprechender Gesetzesvorschlag soll im Rahmen eines Nachtragshaushalts der Sozialversicherung am 23. Januar ins Kabinett eingebracht und bis zum Sommer verabschiedet werden.

Macron hatte ursprünglich eine Anhebung des Rentenalters auf 65 Jahre geplant. Das minimale Zugeständnis könnte ihm Stimmen der Rechtskonservativen Les Républicains (LR) verschaffen. Da das Regierungslager seine absolute Mehrheit verloren hat, ist seine Partei auf eine Koalition mit LR angewiesen.

Das Linksbündnis NUPES protestiert gegen die Reformpläne. Menschen mit anstrengenden Berufen seien auf Sonderregeln im Rentensystem angewiesen. Mehrere NUPES-Politiker fordern im Gegenteil eine Absenkung des Rentenalters auf 60 Jahre. Auch die Gewerkschaften des Landes lehnen die »Rentenreform« ab. Einen ersten »Reformversuch« hatte Macron während seiner ersten Amtszeit (2017-2022) nach Streiks und Massenprotesten 2021 aufgeschoben.

Falls sich für die Reform keine Mehrheit abzeichnet, könnte die Premierministerin erneut den Verfassungsparagrafen 49.3 anwenden, der das Verabschieden eines Gesetzes ohne Abstimmung ermöglicht, wenn die Regierung einen anschließenden Misstrauensantrag übersteht. (dpa/jW)

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