NRW: Oberverfassungsgericht weist Beschwerde zu Lützerath ab

Münster. Im Streit um die Rechtmäßigkeit eines Aufenthaltsverbots in Lützerath hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG) eine Beschwerde von Klimaaktivisten abgewiesen. Die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen aus der Vorwoche sei nicht zu beanstanden, teilte das OVG am Montag mit. Der Beschluss des OVG ist nicht anfechtbar.
In der Vorinstanz hatte das Gericht das vom Kreis Heinsberg ausgesprochene Aufenthaltsverbot als »voraussichtlich rechtmäßig« eingestuft und den Eilantrag der Klimaaktivisten abgelehnt. Das Betreten von Lützerath könne nicht unter Berufung auf »zivilen Ungehorsam infolge eines Klimanotstands« gerechtfertigt werden. Rechtsgrundlage sei das »Polizei- und Ordnungsrecht«. Dieser Sicht schloss sich das OVG an. »Das staatliche Gewaltmonopol als Grundpfeiler moderner Staatlichkeit ist einer Relativierung durch jegliche Formen des zivilen Ungehorsams grundsätzlich nicht zugänglich«, entschied das OVG laut Mitteilung.
RWE will das zu Erkelenz gehörende Lützerath abreißen, um die darunter liegende Kohle abzubauen. Klimaaktivisten, die die wenigen Gebäude besetzt haben, wollen dies verhindern. Der Kreis Heinsberg erließ vor Weihnachten eine Allgemeinverfügung zur Räumung des Dorfes. Die Allgemeinverfügung untersage Personen den Aufenthalt vom 23. Dezember 2022 bis zum 13. Februar 2023, hieß es. Werde diesem Platzverweis keine Folge geleistet, so biete die Verfügung die Grundlage »zur Ergreifung von Räumungsmaßnahmen ab dem 10. Januar«. (dpa/jW)
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