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Aus: Ausgabe vom 02.12.2022, Seite 3 / Schwerpunkt

Hintergrund: ATTAC klagt auf Akteneinsicht

Wichtiger Termin im Fall des für die Rückgewinnung der Gemeinnützigkeit streitenden globalisierungskritischen Netzwerks ATTAC: Am 13. Dezember wird das Verwaltungsgericht Berlin dessen Klage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gegen das Bundesfinanzministerium (BMF) verhandeln. Letzteres verweigert die Herausgabe von Akten, die Aufschluss geben könnten über die Kommunikation mit dem Bundesfinanzhof (BFH) im zeitlichen Umfeld des von diesem vor knapp drei Jahren getroffenen Beschlusses, der Organisation den Gemeinnützigkeitsstatus zu entziehen. Laut ATTAC handelte es sich seinerzeit um »ein politisch beeinflusstes Urteil«, wie es in einer Stellungnahme aus der Vorwoche heißt. »Wir fordern vollständige Aufklärung und werden deshalb um die Freigabe jedes einzelnen Dokuments kämpfen«, erklärte Verbandsvorstand Maria Wahle.

Hintergrund sind mögliche »personelle Verflechtungen« in Gestalt des damaligen BFH-Präsidenten Rudolf Mellinghoff und des für den Vorgang zuständigen BMF-Abteilungsleiters Rolf Möhlenbrock. Beide gehören dem Vorstand des Vereins »Institut Finanzen und Steuern« (IFSt) an, der für die Senkung von Unternehmenssteuern lobbyiert, während ATTAC im Gegenteil für eine größere Abgabenlast der Wirtschaft eintritt. Aufschlussreich: Das Institut agiert selbst mit dem Label der Gemeinnützigkeit, obwohl seine Ziele den Interessen der Allgemeinheit offensichtlich zuwiderlaufen. Belegt ist, dass Mellinghoff seinem Vereinsfreund das Urteil gegen ATTAC am Vortag mit den Vermerken »vertraulich« und »persönlich« zukommen ließ. Mellinghoff begründete den Entscheid damals vor der Presse damit, ATTAC mangele es auf dem Feld der politischen Bildung an »geistiger Offenheit«. (rwu)

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